Tarifverträge

Tarifverträge regeln Mindestarbeitsbedingungen. Grundsätzlich dürfen Tarifverträge Beschäftigte niemals schlechter stellen als die gesetzlichen Mindeststandards. In Tarifverträgen werden aber auch Bestimmungen ausgehandelt, die per Gesetz nicht geregelt sind oder die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gesetzgebers fallen. Dazu zählen beispielsweise Lohn- und Entgelthöhen oder Jubiläums- oder Sonderzahlungen.

Als Mitglied im GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.) findet in unserem Unternehmen das GVP-Tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Neues Jahr, neuer Verband - iGZ + BAP = GVP - CMC Personal