Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung wird durch ein besonderes, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregeltes, Dreiecksverhältnis bestimmt. Welches aus einer Geschäftsbeziehung zwischen Arbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen besteht. Zeitarbeitnehmer sind bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt und erhalten von diesem einen Arbeitsvertrag und Ihren Lohn, erbringen Ihre Arbeitsleistung dann aber bei einem Kundenunternehmen.

Die IN TIME Personal-Zeitservice GmbH & Co.KG schließt dabei die Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeitern nach den Tarifverträgen der Zeitarbeit, Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP).

Die Überlassung von Arbeitnehmern wird zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen vertraglich geregelt, dabei wird dem Kunden das Weisungsrecht gegenüber dem Mitarbeiter übertragen. Zwischen dem Mitarbeiter und dem Kundenunternehmen entsteht dabei kein Arbeitsverhältnis.
Unternehmen jeder Größe und nahezu aller Branchen nutzen die Arbeitnehmerüberlassung bei personellen Engpässen wie Auftragsspitzen, Urlaubs- und Krankheitszeiten, zur Vertretung in der Elternzeit oder Mutterschutz aber auch um neue Mitarbeitern vor der Festanstellung einzuarbeiten oder kennenzulernen.